Hallo,
wenn sich zum 20. Juli 2020 das tägliche Überweisungslimit ändert, können ja weiterhin Überweisungen größerer Beträge schriftlich oder telefonisch in Auftrag gegeben werden. Welche Ausführungsfrist gilt in dem Fall? Die für beleglose Überweisungen, also Zugangstag plus ein Bankarbeitstag, oder die für beleghafte Überweisungen, also Zugangstag plus maximal zwei Bankarbeitstage?
Darüber hinaus: welche Cut-off-Zeiten gelten aktuell?
Danke für die Hilfe!