Guten Tag!
Ich möchte mein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lassen und hatte per E-Mail bei der Consorsbank angefragt, ob es dafür ein Formular gibt.
Leider ist dieser Themen-Bereich aber wohl so geheim, dass ich nun die Antwort bekam, man könnte mir meine Anfrage nicht per E-Mail beantworten.
Schade eigentlich, denn wenn man - wie es heute der Zeit entspricht - ein Online-Konto hat, dann wäre es die schnellste und einfachste Lösung, derart einfache Sachverhalte gleich per E-Mail zu klären.
Gibt es ein Formular in der Consorsbank, welches man für die Umstellung eines P-Kontos in ein normales Konto ausfüllen kann?
Freundliche Grüße
Hallo @HansiFit,
die Frage, ob man bei Consors ein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln kann, wird Dir eventuell die Kundenbetreuung beantworten können. Am einfachsten ist es, wenn Du dort an einem normalen Börsentag anrufst, Dich legitimierst, und dort freundlich nachfragst.
Was ich gelesen habe, gibt es wohl kein gesetzliche Regelung zu der Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto. Sollte das möglich sein, ist die Kündigung des Pfändungsschutzes sicherlich an eine Kündigungsfrist gekoppelt und möglicher Weise auch an das Ergebnis einer Bonitäts-Auskunft der Schufa.
Grüße
immermalanders
Herzlichen Dank für die Antwort.
Die Kundenbetreuung war es selbst gewesen, mir zu eröffnen, dass man mir keine Antwort auf meine einfache Frage nach dem Formular geben könnte.
Aber ich habe nun bereits die Englische Königin gebeten James Bond damit zu beauftragen, herauszufinden, ob es ein solches Formular in der Consorsbank gibt.
Wenn ja, dann kommt Elisabeth demnächst zu mir und überreicht es mir.
Einen schönen Sonntag noch!
Hallo, @HansiFit ,
wieso lässt Du Dich auf die Niederungen eines Forums herab, wenn Du ansonsten in royalen Kreisen beauskunftet wirst? (lol)
Danke für die Anfrage!
Aber man sollte doch zumindest denjenigen, welche seit Jahrtausenden dem Klerus und dem Adel (wobei die Meisten gar nicht wissen, dass zumindest dieser am 14.08.1919 in Deutschland abgeschafft wurde) ihren ausschweifenden Lebensstil finanzierten (was sich bis heute nicht geändert hat), zumindest das Gefühl geben, dass man sie achten würde.
Wenn die Mitglieder in diesen Vereinen dann aber wohl eher nur das Ächten gemeint haben. Also immer schön weiterträumen...
Eine Schufa-Auskunft sowie die Bonität spielt keine Rolle, wenn man ein P-Konto in ein "normales" Konto rückabwickeln möchte. Was du meinst, bezieht sich auf das "Basiskonto". Um ein P-Konto zu bekommen, muss vorher ein "normales" (reguläres) Girokonto oder ein Basiskonto eröffnet worden sein bzw. schon bestehen. Ein P-Konto ist kein eigenständiges Konto, sondern eine "Zusatzoption" zu den beiden genannten Konten. Wenn man keine Schulden / Pfändungen mehr hat oder erwartet, kann man den "P-Konto" Zusatz entfernen lassen. Bei schlechter Bonität gibt es nur das Basiskonto, ansonsten das reguläre Girokonto. Die Eröffnung eines Basiskontos ist Pflicht, eine Bank kann dies nur in ganz bestimmten Fällen ablehnen, welche sehr streng gesetzlich reguliert sind. Die Bonität / Schufa ist kein Grund.
Früher war es nicht möglich, ein P-Konto wieder in ein reguläres Konto umzuwandeln, bzw. haben sich fast alle Banken geweigert laut deren AGB. Trotz gesunden Menschenverstandes (keine Schulden mehr, also wird das P-Konto nicht mehr benötigt) hat der Gesetzgeber nur geregelt, dass jeder einen Anspruch auf die Umwandlung in ein P-Konto hat, aber jede Bank kann selber entscheiden, ob diese auch die Rückwandlung machen. Aber das war einmal!
Mittlerweile wurde diese Frage gerichtlich geklärt (BGH Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen BGH XI ZR 187/13). Das Pfändungsschutzkonto ist kein anderes Konto, sondern nur das “normale Konto” mit Zusatzfunktion. Demnach bewirkt die Ein- oder Abschaltung des P-Konto-Schutzes nicht, dass ein neues Konto entsteht. Daraus ergibt sich dann aber auch, dass die Beseitigung (wie auch schon die Einrichtung) des P-Konto-Schutzes nicht die Einrichtung eines neuen Kontos bedeutet, sondern das Konto nach wie vor fortbesteht, womit auch der bisherige Vertrag fortbesteht. Die Bank kann die Ein- oder Ausschaltung des P-Kontoschutzes also nicht nutzen, um neue Vertragsbedingungen zu installieren.
Die Consorsbank muss also dein Konto rückabwickeln und den P-Konto Bestandteil rausnehmen. Ich würde nicht lange fackeln, schick ein Einschreiben per Post oder Telefax an die Consorsbank und verlange gemäß BGH Urteil (gleich drauf hinweisen) die Rückabwicklung. Dann sind sie dazu gesetzlich verpflichtet und das Konto muss in den Zustand zurückversetzt werden, welches es vor dem P-Konto Status hatte.
ACHTUNG! Dies ist keine Rechtsberatung und mein Text hat kein Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Gültigkeit. Das BGH Urteil kann unter dem genannten Aktenzeichen direkt beim BGH abgerufen werden. Ansonsten empfehle ich, einen Rechtsanwalt / Schuldnerberatung einzuschalten.
An Schmucki (Enthusiast)
Ganz herzlichen Dank für diesen sehr ausführlichen Text! Im SMS-Zeitalter trifft man also auch noch auf Zeitgenossen, die dazu im Stande sind, zusammenhängende und sogar lesbare Texte schreiben zu können. Vielen Dank dafür!
Liebe Grüße
HansiFit
Eine ganz nützliche Zusammenstellung des vzbv gibt es in diesen FAQ, vorletzter Punkt:
"Wie wird man das P-Konto wieder los"
Sehr schön! Dort steht aber nichts anderes, als das, was ich auch schon aufgeführt habe. Sogar mit Bezug auf das BGH Urteil.
Ich hasse es, Sätze ohne Satzzeichen usw. zu verfassen bzw. lesen zu müssen. Manchmal frage ich mich, wie sowas sein kann. Mann sollte zwischen SMS und einem doch wichtigem Forum unterscheiden können. Besonders hasse ich "MfG", ich kann es nicht mehr sehen... Diese Faulheit...