Hallo,
ich möchte über einen bestimmten Zeitraum monatlich eine Lastschrift von meinem Verrechnungskonto abbuchen lassen. Ist dies möglich?
Der Hintergrund ist, dass ich diese Lastschrift mit den laufend anfallenden Erträgen aus meinem Depot begleichen will.
Hallo@ KuR,
die Verrechnungskonten sind für die Abrechnung von Wertpapierkäufen und Verkäufen konzipiert und eignen sich daher nur eingeschränkt für den Zahlungsverkehr. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dennoch ist das kostenlose Girokonto.
https://www.consorsbank.de/ev/Girokonto/-/Girokonto
hier die bessere Wahl.
Beste Grüße
CB_Kai
Warum eigentlich?
Weil die CB das nicht wünscht oder aus Kostengründen?
@fluxcompensator : "Weil die CB das nicht wünscht oder aus Kostengründen? "
Die CB wünscht es IMO deshalb nicht, weil der Giro- und der Anlagekundenbereich bei jedem Kreditinstitut intern betriebswirtschaftlich getrennt sind hinsichtlich Ertrag / Kosten und Ergebnisrechnung.
Bei der CB darf man, im Gegensatz zu anderen mir geläufigen Banken, vom Verrechnungskonto aus immerhin Überweisungen durchführen, die nicht auf das eigene Referenzkonto gehen.
@stocksour : Dennoch ist es ja möglich, Daueraufträge vom Verrechnungskonto einzurichten.
Warum sollte ich es also nicht nutzen?
Ein Girokonto hab ich bei CB gar nicht angelegt.
Hallo, @fluxcompensator ,
das habe ich auch mit keiner Silbe bestritten.
Ich geniesse es auch, direkt aus dem CB-Kontoverbund (VK+TK+Depot), für das ich bevollmächtigt bin, einmal jährlich die Sondertilgung auf die Hypothek der Vollmachtgeberin - ohne Umweg über deren externes Referenzkonto - auszuführen.
Die von mir angesprochene betriebswirtschaftliche Unterscheidung wurde ja erst erforderlich, als die CB vor wenigen Jahren (2014? 2015?) mit dem Girokonto an den Markt ging.
@stocksour : Mir ging es eher, auch wenn es schon ewig her ist, um die Antwort des
CB-Mitarbeiters.
Das Verrechnungskonto sei für den Zahlungsverkehr nicht geeignet und man solle dafür das
Girokonto in Anspruch nehmen.
Da frage ich mich halt, warum ich ein Girokonto eröffnen soll, wenn man Daueraufträge auch über das Verrechnungskonto einrichten kann.
Wenn das nicht gewünscht ist, wäre es einfacher, die Funktion nicht zu ermöglichen.
[...] Das Verrechnungskonto sei für den Zahlungsverkehr nicht geeignet und man solle dafür das Girokonto in Anspruch nehmen. [...]
Bitte mal lesen, was @CB_Kai geschrieben hat. In der Antwort der Consorsbank steht "die Verrechnungskonten sind für die Abrechnung von Wertpapierkäufen und Verkäufen konzipiert und eignen sich daher nur eingeschränkt für den Zahlungsverkehr."
Per Lastschriften vom Verrechnungskonto Geld einzuziehen ist möglich. Zu bedenken ist, dass man beim Verrechnungskonto höhere Sollzinsen für die geduldete Überziehung zahlt als beim Girokonto. Zusätzlich kann eine Lastschrift, die nicht ausgeführt werden kann, Geld kosten. Wie sieht das aus, wenn ein Dauerauftrag nicht ausgeführt werden kann, kostet das auch etwas?
@immermalanders : Meine Darstellung widerspricht nicht der des Mitarbeiters.
Der Fall der Unterdeckung kommt bei mir nicht vor 😁
@fluxcompensator : Dann ist doch alles gut?