Hallo @JBK,
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Nachdem ich mich für Sie bei den zuständigen Kollegen erkundigt habe, kann ich Ihnen folgendes sagen:
Belastungen aus vorgelegten SEPA-Lastschriften sind bei allen Verrechnungskonten möglich. Die Einschränkung bei Minderjährigen liegt darin, dass die Konten nur auf Guthabenbasis geführt werden.
Sofern das verfügbare Guthaben nicht ausreicht erfolgt eine Rückbuchung der Lastschrift.
Lastschrifteinzüge sind im Rahmen von WP-Sparplänen zu Gunsten des Verrechnungskontos möglich. Dies ist auch bei Minderjährigen möglich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
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