Hallo, @Raphau ,
eine definitive Aussage dazu kann Dir nur die Kundenbetreuung geben.
Ich vermute aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass Deine Eltern erst ein Gemeinschaftsdepot eröffnen müssen, auf welches Dein Vater anschließend sein Einzeldepot überträgt.
Dies ist auch für alle Beteiligten - insbesondere die Depotbank - der einfachste und sauberste Weg, der sich ohne großen Schriftverkehr und Rückfragen (Steueridentifikationsnummern, Sparerfreibetrag, ggfs. steuerliche Verflechtung mit anderen Ländern, gemeinsame Eröffnung als gemeinsame Willenserklärung) gehen und dokumentieren lässt.
Zudem muss auch bei unentgeltlicher Übertragung von der Bank grundsätzlich eine Meldung an das Finanzamt gehen, weil es sich um einen schenkungssteuerlichen Vorgang handelt, der bei Überschreiten des Freibetrags (500 TEUR alle 10 Jahre) bei Deiner Mutter mit Schenkungsteuer belastet würde.