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Einführung der Fremdwährungsgebühr: Was ist mit Zahlungen vor 5.12, die später verbucht werden?

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
Enthusiast
Beiträge: 228
Registriert: 12.11.2014

Zum 5.12. wird ja eine Fremdwährungsgebühr von 1,75% bei Kartenzahlungen eingeführt.

Ich werde um die Zeit vermutlich im europäischen Nicht-Euro-Ausland sein.

 

Fällt die Fremdwährungsgebühr bei Zahlungen an,

1) die vor dem 5.12. stattfinden und online autorisiert werden (klassisch, z.B. Supermarktkasse), und die Abbuchung vom Girokonto am 5. oder den folgenden Tagen stattfindet?

2) die vor dem 5.12. stattfinden, aber offline (z.B. bestimmte Kontaktloszahlungen, oder Imprinter im polnischen Taxi), und der Umsatz erst nach dem 5. vom Händler bei seiner Bank eingereicht wird?

3) bei denen eine alleinige Reservierung des Betrages vor dem 5.12. stattfand, die Zahlung selbst aber erst am 5.12. oder später vollzogen wird?

 

Ich muss ja wissen, welche Karte ich u.a. für die Bezahlung des Hotels nutzen soll.

 

Danke!

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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo @Fassbrause,


das Auslandseinsatzentgelt wird ab dem 05.12.2015 erhoben. Ausschlaggebend hierfür ist das sogenannte „Postingdate“.

 

Damit ist das Datum gemeint, an dem der Betrag zwecks Verbuchung eingeht (Belastung des Girokontos). Die Zeit zwischen dem Bezahlvorgang und Verbuchung hängt auch vom Händler ab und kann somit variieren. Aus diesem Grund können wir diesbezüglich leider keine konkrete Aussage treffen.


Beispiel:

Eine Buchung wird am 04.12.2015 getätigt, aber erst am 05.12.2015 oder später abgerechnet. In diesem Fall wird der Auslandseinsatzentgelt erhoben.

 

Bei Hotelbuchungen gilt das Zahldatum und nicht das Reservierungsdatum.


Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 27.11.2015

Ich würde mal eiskalt behaupten, dass ich das als Kunde reklamieren kann und Anspruch auf Gebührenerstattung habe. Ich kann als Kunde nur den Kaufzeitpunkt - aber doch nciht den Abrechnungszeitpunkt beeinflussen.

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