abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Depotgebühren bei Anleihen in Fremdwährung

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2016
Hallo zusammen, ich werde aus dem Preis/Leistungskatalog nicht ganz schlau bezüglich Gutschriften die nicht aus dem EWR kommen. Angenommen ich würde ausländische Staatsanleihen in Fremdwährung kaufen (bspw. US oder RU), fallen dabei ja erstmal die normalen Handelsplatzgebühren an. (also im Idealfall in DE) Wenn ich nun die Zinsgutschriften erhalte (in Fremdwährung), was fallen da für Gebühren an? Im Verzeichnis auf Seite 7 sind ja einerseits Dividenden/zinsgutschriften als gebührenfrei angegeben, andererseits aber Überweisungsgutschriften etc. mit 19,95, sofern außerhalb der EWR. Entstehen mir hier noch zusätzliche Kosten, beispielsweise durch die Währungsumrechnung? Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin noch relativ neu bei der Consorsbank und habe bis dato noch nicht in Fremdwährungen gehandelt. Viele Grüße
2 Antworten 2

Enthusiast
Beiträge: 305
Registriert: 18.12.2014

Also auf meine US Dividenden kommen keine Gebühren drauf. Sicherlich auch nicht auf Zinsen von Anleihen.

0 Likes

Routinierter Autor
Beiträge: 147
Registriert: 22.11.2015
Gute Frage. 100% verbindlich kann ich darauf auch nicht antworten. Ich gehe aber davon aus, dass für Zinszahlungen die jeweilige Clearingstelle zuständig ist. Gebühren dürften darauf nicht erhoben werden - es gibt allerdings wohl Banken und Broker, die hier zusätzlich was abgreifen. Was aber als Kostenfaktor anfällt, das ist die Marge für den Währungstausch, wenn die Fremdwährung wie in den meisten Fällen üblich in EUR getauscht wird. Und diese Marge kann bei Exotenwährungen schon mal relativ hoch sein. Ich weiss allerdings nicht, wer in dem Fall konkret für die jeweilige Marge verantwortlich ist. Ob die Clearingstelle dort eine eigene Gebührentabelle hat?
Beim Kauf / Verkauf von Fremdwährungsanleihen ist ja z.B. der jeweilige Börsenplatz für die Wechselgebühr zuständig. Da gibt es übrigens schon Unterschiede zwischen den Handelsplätzen.
Antworten