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Auszahlung "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" statt Scheck!?

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Aufsteiger
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Registriert: 18.02.2016

Hallo,

 

ich habe von meinem Stromanbieter diese Woche eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" im Briefkasten gehabt.

(Die letzten Jahre war es immer ein Verrechnungsscheck.)

 

Laut der Rückseite soll (Zitat):

"Diese Anweisung soll innerhalb eines Monats nach dem Stempel der Postbank wie ein Verrechnungsscheck bei der Postbank oder einem anderen Kreditinstitut zur Gutschrift eingereicht werden."

 

Leider finde ich hier nur ein Formular für eine Scheckeinreichung.

 

Kann ich die o.g. Zahlungsanweisung bei der Consorsbank nun auch einreichen und wenn ja, wie gehe ich dabei vor?

 

Danke für die Hilfe!

 

Gruß,

 Sven

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
Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @Svenue,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Ich habe in der entsprechenden Abteilung nachgefragt. Die Zahlungsanweisung ist ein Produkt der Postbank. Bitte melden Sie sich daher kurz telefonisch in Ihrem Betreuungsteam unter folgender Rufnummer: 0911 369-3000 und senden uns gegebenenfalls das Dokument per Fax ein. Unsere Fachabteilung prüft gerne, ob der Betrag in Form von einer Zahlungsanweisung bei uns gutgeschrieben werden kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

Jasmin

Community Moderator

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 16.03.2015

Eine ZzV kann am Schalter der Postbank in bar eingelöst werden, ansonsten fungiert sie bei anderen Kreditinstituten wie ein normaler Verrechnungsscheck zur Gutschrift.

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