@stocksour
Leider liefert auch Artikel 11 der PSD2 Richtlinie keine Erklärung. Die Gleichsetzung von "starke Kundenauthentifizierung" und physisches Einführen der Karte ist von Ihnen gemacht worden und nicht durch Artikel 11.
Nach meinem Verständnis ist eine "starke Kundenauthentifizierung" eine, bei der zwei Fakoren verwendet werden.
Und dies ist natürlich auch bei der Kontaktloszahlung mit PIN der Fall, denn auch hier wird Besitz der Karte mit Kenntnis der PIN als zweitem Faktor verbunden.
Somit ist ihre Zusatzanmerkung a) gegenstandlos.
b) ist hingegen nur ein Problem, wenn der Zähler auf der Karte und nicht auf dem Server der Bank gespeichert wird.
Ein Zähler auf der Karte ist aber lediglich bei Offline Zahlungen ein Vorteil.