Hallo @Collinz,
vielen Dank, dass Sie diese Frage mit der Community teilen.
Die 10 Cent Gutschriften sind gemäß § 22 Absatz 3 EStG Satz 2 ab einer Höhe von 256,00 Euro einkommensteuerpflichtig. Eine Abgeltungsteuerpflicht besteht für diese Eingänge nicht. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist daher für derlei Gutschriften nicht erforderlich.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Christina
Community Moderator