Die Unschuldsvermutung gilt in modernen Rechtsstaaten immer. Dass so eine Summe allerdings gegenüber den entsprechenden Stellen (und das mögen einige sein) erklärungsbedürftig sein wird, ist klar.
Mal ganz unabhängig davon empfehle ich bei größeren Beträgen (schon viel kleinere als der genannte) andere Wege, z.B. britische Transferservices, wegen des für gewöhnlich besseren Wechselkurses, als den, der dir die empfangende Schweizer Bank bei EUR-Überweisung verrechnet.