Ich habe immer versucht, Sollzinsen zu vermeiden, war jedoch bis eben auch der Meinung, dass der relativ niedrige Zinssatz für "die eingeräumte Überziehung" für die im "maximalen Verfügungsrahmen" genannte Summe gilt. So kenne ich es von den Sparkassen, dass ein Kreditrahmen eingeräumt wird, bis zu dem man weniger Zinsen zahlt, und dass darüber hinaus Überziehungen (wegen des hohen Zinssatzes) 'freudig' geduldet werden, bis die Geduld deshalb abreißt, weil man Angst hat, dass die Schulden nicht mehr beglichen werden. Ich habe 2007 beim Aktienkauf zweimal etwa 70,00 EUR Sollzinsen bezahlt bei einem Zinssatz von 6,65 % bzw. 6,90 %. Ich kann mich aber nicht erinnern und habe im Onlinearchiv auch nichts darüber gefunden, dass ich einen Kreditvertrag hatte und dass sich ab 2007 was geändert hätte. Die Begrifflichkeiten "Sollzins für eingeräumte Überziehung (= Kreditvertrag..Lombardkredit..) habe ich in den Abschlussabrechnungen allerdings schon 2005 gefunden. Hat sich da im Laufe der Jahre was in der Handhabung geändert? Auf jeden Fall sollte deutlicher darauf hingewiesen werden, dass man einen besonderen Kreditvertrag braucht, wenn man den niedrigeren Zinssatz in Anspruch nehmen will. Sommerhaus, 14.05.15
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