Ob das auch im Verrechnungskonto steht ist doch dann nur unnötiges, also Kunden unfreundliche Bürokratie der Bank.
Das Wertstellungsdatulm gehört auf den Originalbeleg, (fragen Sie mal dazu ihren Finanzbeamten, liebe Consorsbanker°innen).
Besonders für Transaktionen um das Jahresende ist die Wertstellung, also der Geldzufluss, das wichtige Datum. Ebenso in Erbschaftsangelegenheiten.
Das Buchungsdatum hingegen ist nur ein technisch-organisatorisches Faktum der Bank.
Und allen hier wünsche ich nun noch schöne Festtage, coronafrei !