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Kontoeröffnung als griechischer Staatsbürger

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Aufsteiger
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Ich bin seit einiger Zeit ein eigentlich zufriedener Kunde und wollte nun zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Gemeinschaftskonto eröffnen.

Nach einigem hin und her zunächst mit der Deutschen Post bzgl. Postident und dann mit der Consorsbank hat sich herausgestellt, dass für Griechen eine Kontoeröffnung mit einem griechischen Personalausweis ausgeschlossen ist, es würde zwingend ein Reisepass benötigt.

 

Das ist insofern eine Überraschung, als dass der griechische Personalausweis den Bestimmungen der Ausweispflicht genügt und demnach auch nach dem Geldwäschegesetz, auf das sich vermutlich fälschlicherweise bezogen wird, als Identifikationsdokument anerkannt ist. Dies deckt sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen mit diversen kommunalen Behörden, Bundesbehörden und Filialbanken.

 

Im Endeffekt ergibt sich, dass eine Kontoeröffnung bei der Consorsbank für jeden möglich ist, der über ein Identifikationsdokument gemäß der Ausweis- bzw. Passpflicht verfügt, solange man kein Grieche ist. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant, dieses Vorgehen im Hinblick auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz z.B. von einem Verbraucherschutzverband überprüfen zu lassen.

 

Abgesehen von der rechtlichen Bewertung ist diese Haltung aus Kundensicht eine Sauerei. Da ich meine Konten ungern bei verschiedenen Banken habe, werde ich meine Konten bei der Consorsbank nun dementsprechend kündigen.

 

Mein Vorschlag ist daher: Entweder man verzichtet gänzlich auf Diskriminierung und erkennt alle der Ausweis- bzw. Passpflicht genügenden Dokumente zur Identifikation an, oder man macht bei Kontoeröffnung gleich deutlich, dass Griechen als Kunden unerwünscht sind (wie auch immer man das dann AGG-konform formulieren möchte), dann spart sich der Kunde eine ganze Menge Zeit und Ärger.

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Moderator
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Registriert: 26.03.2015

Hallo @rr88,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag und ihre Fragen! Ich kann Ihre Enttäuschung nachvollziehen.

 

Ich möchte Ihnen versichern, dass die beschriebene Situation nicht mit einer Diskriminierung zusammenhängt. Sofern Ihr Personalausweis in griechischer Schrift ausgestellt ist, kann dieser nicht als Legitimationsdokument verwendet werden.

Ihr Reisepass hingegen (international) wird als Legitimationsdokument anerkannt.

Zu Ihrer Legitimation benötigen wir zusätzlich zum Postident (Vordruck) in Ihrem Fall eine Kopie Ihres Legitimationsdokumentes (Reisepass).

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg!

Diana

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Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

 

Mir ist bewusst, dass die Consorsbank griechische Personalausweise nicht zur Legitimation akzeptiert, diese unangenehme Erfahrung habe ich ja bereits machen müssen. Meine Frage/Beschwerde zielt jedoch mehr darauf ab, wieso das der Fall ist und wieso das nicht von Anfang an offen kommuniziert wird.

 

Das Geldwäschegesetz schreibt ein Identifikationsdokument vor, dass die Bestimmungen im Sinne der Ausweispflicht erfüllt. Dies ist beim griechischen Personalausweis der Fall - wobei es irrelevant ist, dass einige Angaben darauf nur im griechischen Alphabet aufgedruckt sind.

 

Bitte korrigieren Sie mich, falls ich mich irre, aber es scheint darauf hinauszulaufen, dass die Consorsbank sich prinzipiell außer Stande sieht, einige in griechischen Buchstaben aufgedruckte Angaben zu verifizieren. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Consorsbank um eine Marke einer der größten internationalen Banken der Welt handelt, ist das ein Armutszeugnis, das seinesgleichen sucht. Ganz zu schweigen davon, dass jede Menge Konkurrenten derartige Probleme nicht zu haben scheinen.

Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wäre es kundenfreundlich, darauf direkt bei bzw. vor dem Versuch der Kontoeröffnung hinzuweisen, sodass man sich die Zeit und den Ärger sparen kann.

 

Abgesehen von der Perspektive der Kundenfreundlichkeit muss ich nach wie vor feststellen, dass die Consorsbank offenbar lediglich von griechischen Kunden das Vorlegen eines kostenpflichtigen und nach geltendem Recht nicht notwendigen Ausweisdokumentes verlangt. Es dürfte daher interessant sein, feststellen zu lassen, ob die Unfähigkeit, gültige Ausweisdokumente zu verifizieren, ein rechtmäßiges Ziel für die mittelbare Diskriminierung im Sinne des AGG darstellt.

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So wie ich das lese ist für ein Post Identverfahren ein deutscher BPA oder ein Reisepass zur Legitimation erforderlich. Kann mich da aber auch irren.

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Hallo @rr88,

 

wir können nachvollziehen, dass diese Angelegenheit aufgrund der aktuellen Situation ein heikles Thema für Sie ist, und haben Verständnis für Ihre Rückfragen. Wir können Ihnen versichern, dass der vorliegende Sachverhalt nichts mit der griechischen Staatsbürgerschaft zu tun hat.

 

Wie richtig von Ihnen beschrieben, geht es rein um das Dokument Personalausweis. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Kollegen gibt es beim griechischen Pass zu berücksichtigende Eigenschaften, die bei der Legitimation zu potenziellen Fehlerquellen werden können.

 

So ist beispielsweise der Ausstellungsort sowie die Ausstellungsbehörde in griechischen Buchstaben dargestellt. Die Legitimation wird in der Regel durch die Post durchgeführt, nicht durch die Consorsbank. Wir können nicht gewährleisten, dass alle Postmitarbeiter der griechischen Schrift und Sprache mächtig sind.

 

Desweiteren verfügt der griechische Personalausweis nicht über ein Ablaufdatum, sondern ist unbefristet gültig. Lichtbilder können damit veraltet sein. Dies ist z.B. auch ein Grund, warum wir keinen deutschen Führerschein zur Legitimation anerkennen können.

 

Letztendlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die wir als Consorsbank getroffen haben. Als online Bank legen wir einen besonderen Wert auf die Legitimation, da zur Kontoeröffnung kein persönlicher Kontakt stattfindet.

 

Einer Legitimation mit einem gültigen Reisepass steht, wie von meiner Kollegin Diana beschrieben, nichts im Wege.

 

Für weitere, individuelle Fragestellungen steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gern zur Verfügung.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Sonja

Community Moderator

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Registriert: 06.02.2015

In der Bankenwelt braucht man für solche Dokumente mindestend eine beglaubigte Übersetzung evemtuell auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung. "Einfach mal so übersetzen" ist da meines Wissens nach nicht zulässig...

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Routinierter Autor
Beiträge: 142
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@rr88

Ich habe selbst einen griechischen Ausweis. Und was die Bestimmungen der Ausweispflicht angeht - der gr. Ausweis erfüllt nicht alle Parameter, da er kein "Expiry-Date" hat. Hatte mal selbst am Flughafen ein Problem und ewige Diskussionen.

 

Im Endeffekt ergibt sich, dass eine Kontoeröffnung bei der Consorsbank für jeden möglich ist, der über ein Identifikationsdokument gemäß der Ausweis- bzw. Passpflicht verfügt, solange man kein Grieche ist. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant, dieses Vorgehen im Hinblick auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz z.B. von einem Verbraucherschutzverband überprüfen zu lassen.
[...]
Mein Vorschlag ist daher: Entweder man verzichtet gänzlich auf Diskriminierung und erkennt alle der Ausweis- bzw. Passpflicht genügenden Dokumente zur Identifikation an, oder man macht bei Kontoeröffnung gleich deutlich, dass Griechen als Kunden unerwünscht sind (wie auch immer man das dann AGG-konform formulieren möchte), dann spart sich der Kunde eine ganze Menge Zeit und Ärger.

 

Made my Day... Lachender Smiley

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