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Der Todestag im Online Archiv

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
Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Consors schreibt uns:

 

"Die meisten Dokumente heben wir 10 Jahre für Sie auf.Das sind z.B. Wertpapierabrechnungen und Kontoauszüge.Die Belege werden nach dieser Zeit vollständig aus dem OnlineArchiv gelöscht"

 

Dazu meine Frage, welches sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Banken?

Damit diese neutrale Belege in Gerichts-, Steuerstrafverfahren, **bleep**-Ex, Erbstreit vor Gericht, oder bei Anfechtungs-, Abfindungs- und US claims Verfahren liefern können. - Da geht es doch um Finanzdaten und deren Nachweise, die oft älter als 10 Jahre sind.

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
Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @DerBietigheimer,

 

die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Banken ergeben sich aus § 257 HGB und betragen 10 Jahre. Selbstverständlich ist es aber für unsere Kundinnen und Kunden möglich Dokumente aus dem OnlineArchiv herunterzuladen und selber noch über einen längeren Zeitraum zu verwahren.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

 

Community Moderator

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
Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Danke, dann kommen also viele Staatsanwälte für c u m - ex zu spät.

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