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Was Sie bei Auslandsdividenden beachten müssen

10.01.2024 11:08

Aktien im Ausland zu erwerben ist sehr einfach. Schwierig wird es erst bei der Besteuerung der ausgeschütteten Dividende. Immer wenn Dividenden oder Zinsen von einem Land in ein anderes fließen, hält der Fiskus beiderseits der Grenzen die Hand auf. Normalerweise gilt der Grundsatz, dass derjenige, der in Deutschland steuerpflichtig ist, seine Steuern in Deutschland bezahlt. Doch bei Dividenden helfen Doppelbesteuerungsabkommen oft nur wenig.

 

Weiterführende Informationen und Hintergrundwissen erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von „MyDividends“, die wir Ihnen im Anhang als PDF zur Verfügung stellen.

 

Auslandsdividenden Zahlung.jpg

 

Die Besteuerung ausländischer Dividenden

 

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften unterliegen in den meisten Fällen automatisch einer doppelten Besteuerung. Der Staat, in dem der Kapitalertrag entsteht, erhebt eine Quellensteuer. Diese fällt am Tag der Ausschüttung nach der Hauptversammlung an und wird vom Ertrag abgezogen. Dem deutschen Anleger wird die bereits um die Steuer geschmälerte Dividende überwiesen.

 

Auch der deutsche Fiskus möchte seinen Anteil an den Einnahmen erhalten. Nach dem Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags von 801 Euro macht er die Abgeltungssteuer von 25 Prozent geltend. Dazu fallen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Dabei werden die Quellensteuerabgaben zu gewissen Teilen berücksichtigt. Ist auf eine Dividende bereits Quellensteuer abgeführt worden, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der deutsche Staat die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer an.

 

 

Bis zu 15 Prozent Quellensteuer sind kein Problem

 

Verlangen die ausländischen Behörden eine Quellensteuer von bis zu 15 Prozent, muss der Anleger keine höhere Belastung als bei deutschen Aktien tragen. Das ist beispielsweise bei japanischen Wertpapieren der Fall. Die in Japan geforderten 15 Prozent Quellensteuer werden komplett auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Um die Abgeltungssteuer-Quote von 25 Prozent zu erreichen, erhebt der Staat hier lediglich eine Rest-Steuer von 10 Prozent. Anders sieht es aus, wenn die Belastung höher liegt. Die Schweiz genehmigt sich über die Verrechnungssteuer gleich satte 35 Prozent der Dividenden, die ins Ausland abfließen. Das bedeutet für Sie, dass von einem Ertrag von 1.000 Euro lediglich 650 Euro nach Deutschland gelangen. Hier rechnet der Staat nur 15 Prozent der Belastung auf die Abgeltungssteuer an und verlangt weitere 10 Prozent Steuern, im vorliegenden Beispiel also weitere 100 Euro. Insgesamt wurden also 450 Euro einbehalten. Für Sie bedeutet das eine Mehrbelastung von 20 Prozent, die Sie sich aus der Schweiz zurückholen können.

 

 

Kein einheitliches Verfahren

 

Für Anleger, die in Schweizer Aktien investieren, ist es relativ einfach, die zu viel abgeführte Steuer zurückzufordern. Die schweizerische Finanzverwaltung arbeitet wie das sprichwörtliche Uhrwerk und bearbeitet Erstattungsanträge schnell. Anleger mit britischen Aktien im Bestand haben es noch leichter. Die Briten verzichten bei ausländischen Anlegern auf jegliche Quellensteuer. Ihre britischen Dividenden werden ebenso behandelt wie Erträge aus dem Inland.

 

 

Frankreich fordert einen komplizierten Weg

 

Die französischen Finanzbehörden behalten 30 Prozent der Dividende als Quellensteuer ein, davon rechnet der deutsche Staat 15 Prozent auf die Abgeltungssteuer an. Um die weiteren 15 Prozent geltend zu machen, gibt Ihnen Frankreich vier Jahre Zeit. Allerdings ist der bürokratische Aufwand hoch. Das entsprechende Formular darf nur über die Depotbank und Lagerstelle der Wertpapiere eingereicht werden. Selbst wenn Sie das Formular selbst ausfüllen, lassen sich die Lagerstellen diesen Dienst gut bezahlen, so dass sich eine Rückforderung oftmals kaum lohnt.

 

 

Lange Wartezeiten in Italien

 

26 Prozent behalten die italienischen Steuerbehörden als Quellensteuer ein. Innerhalb von vier Jahren muss der Anleger die von Deutschland nicht berücksichtigten 11 Prozent geltend machen. Die Behörden in Italien bearbeiten die Anträge extrem langsam. Wartezeiten von bis zu 10 Jahren sind keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie italienische Aktien in Ihrem Depot haben möchten. Ähnlich wie bei französischen Papieren sollten Sie Aufwand und Nutzen genau abwägen.

 

 

Aktuelle Quellensteuersätze auf ausländische Dividenden im Überblick:

 

  • Belgien: 27 Prozent
  • Frankreich: 30 Prozent
  • Großbritannien: 0 Prozent
  • Irland: 20 Prozent
  • Italien: 26 Prozent
  • Japan: 15 Prozent
  • Kanada: 25 Prozent
  • Liechtenstein: 0 Prozent
  • Luxemburg: 15 Prozent
  • Niederlande: 15 Prozent
  • Norwegen 25 Prozent
  • Österreich: 27,5 Prozent
  • Schweiz: 35 Prozent
  • USA: 30 Prozent

 

Dividende bei Auslandsaktien.jpg

 

 

Die notwendigen Formulare sind online erhältlich

 

Anleger erhalten eine Übersicht über die Höhe der jeweils geltenden Quellensteuer und vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es ist sinnvoll, diese Unterlagen zu studieren, bevor ausländische Aktien in das Depot aufgenommen werden. Das BZSt stellt Ihnen die benötigten Formulare zur Verfügung, um zu viel abgeführte Quellensteuer im Ausland zurückzufordern.

 

 

 

 

 

 

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  • Die Quellensteuer kann ausländische Dividenden empfindlich schmälern.
  • Je nach Land ist die Rückforderung der Steuern mehr oder weniger kompliziert.
  • Eine Quellensteuer bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der Fiskus in den meisten Fällen auf die Abgeltungssteuer an.
  • Bei der Auswahl ausländischer Aktien sollten neben der Rendite auch die Quellensteuer und das Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.

 

 Wie genau findet man eigentlich dividendenstarke Aktien?

 

MyDividends.JPGDie Zeitschrift „MyDividends“ der Consorsbank liefert Ihnen einen Einblick in die Welt der Dividenden und unterstützt Sie bei der Suche passender Aktien.

Zudem können Sie dividendenstarke Aktien für Ihr Depot finden, indem Sie in der Consorsbank Wertpapier-Suche den Filter „Dividendenrendite“ hinzufügen. Anschließend können Sie im Kurssnapshot der Aktien weitere Kennzahlen recherchieren.

 

 

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Haben Sie bereits Erfahrungen mit Dividenden auf Auslandsaktien? Berichten Sie uns in den Kommentaren davon!

 

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen. 

 

 

 

🖊 Übrigens: Wir haben diesen Blogartikel am 28.04.2016 veröffentlicht. Das Datum wird bei Änderungen automatisch aktualisiert – lediglich die Formatierung haben wir nachträglich für Sie optimiert und zusätzlich ein Inhaltsverzeichnis ergänzt.

16 Kommentare

Aufsteiger

Gude 🙂

 

Der in Ihrem Artikel genannte Prozentsatz für die Quellensteuer in Luxemburg beträgt nicht 0%, sondern 15%.

 

Grüße


Autorität

Bevor man versucht die Quellsteuer zurückzubekommen sollte man sich genau informieren, was für Kosten aus einen zukommen. Ohne das könnte es passieren, dass man draufzahlt und keinen Cent zurückbekommt.


Routinierter Autor

Sind es in den USA nicht nur 15% aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens, welche ich voll mit der Abgeltungssteuer verrechnen kann?


Autorität

@Tenebrae: Die einbehaltene Quellsteuer in den USA beträgt normalerweise 30%, außer man beantragt über das Formular W8BEN die Ermäßigung. Dann beträgt die Quellensteuer für Zinsen 0% und 15% für Dividenden die auch voll anrechenbar ist.


Routinierter Autor

@immermalanders: Ich habe so ein Formular nie ausgefüllt und meine Dividenden aus den USA werden trotzdem nur mit 15% Quellensteuer belegt. Scheint als mache Consors dies automatisch!?


Autorität

@Tenebrae: Keine Ahnung. Ich musste vor vielen Jahren das W8BEN mal einreichen. Automaitsch geht das nicht, da man das Formular selbst unterschreiben muss. Wurde das eingereicht, ist es meines Wissens nach endlos gültig.

Es ist auch gut möglich, dass es Gesellschaften gibt bei denen die Ausschüttungen auf Grund von speziellen Bestimmungen nur mit 15% besteuert werden.


Routinierter Autor

@immermalanders: Vielleicht kann das ja ein Moderator am Beispiel der Apple-Aktie mal aufklären


Häufiger Besucher

Meine Konsequenzen:

1. werde das Verfahren mit der Schweiz ausprobieren.

2. Mit USA funktioniert der einmalige Antrag offensichtlich

3. Erwerb ausländischer Aktien für mich nur noch aus GB, USA, NL LUX und JAP

4. Verkauf meiner Aktien aus F so schnell wie wie möglich