Aktien im Ausland zu erwerben ist sehr einfach. Schwierig wird es erst bei der Besteuerung der ausgeschütteten Dividende. Immer wenn Dividenden oder Zinsen von einem Land in ein anderes fließen, hält der Fiskus beiderseits der Grenzen die Hand auf. Normalerweise gilt der Grundsatz, dass derjenige, der in Deutschland steuerpflichtig ist, seine Steuern in Deutschland bezahlt. Doch bei Dividenden helfen Doppelbesteuerungsabkommen oft nur wenig.
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Die Besteuerung ausländischer Dividenden
Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften unterliegen in den meisten Fällen automatisch einer doppelten Besteuerung. Der Staat, in dem der Kapitalertrag entsteht, erhebt eine Quellensteuer. Diese fällt am Tag der Ausschüttung nach der Hauptversammlung an und wird vom Ertrag abgezogen. Dem deutschen Anleger wird die bereits um die Steuer geschmälerte Dividende überwiesen.
Auch der deutsche Fiskus möchte seinen Anteil an den Einnahmen erhalten. Nach dem Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags von 801 Euro macht er die Abgeltungssteuer von 25 Prozent geltend. Dazu fallen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Dabei werden die Quellensteuerabgaben zu gewissen Teilen berücksichtigt. Ist auf eine Dividende bereits Quellensteuer abgeführt worden, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der deutsche Staat die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer an.
Bis zu 15 Prozent Quellensteuer sind kein Problem
Verlangen die ausländischen Behörden eine Quellensteuer von bis zu 15 Prozent, muss der Anleger keine höhere Belastung als bei deutschen Aktien tragen. Das ist beispielsweise bei japanischen Wertpapieren der Fall. Die in Japan geforderten 15 Prozent Quellensteuer werden komplett auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Um die Abgeltungssteuer-Quote von 25 Prozent zu erreichen, erhebt der Staat hier lediglich eine Rest-Steuer von 10 Prozent. Anders sieht es aus, wenn die Belastung höher liegt. Die Schweiz genehmigt sich über die Verrechnungssteuer gleich satte 35 Prozent der Dividenden, die ins Ausland abfließen. Das bedeutet für Sie, dass von einem Ertrag von 1.000 Euro lediglich 650 Euro nach Deutschland gelangen. Hier rechnet der Staat nur 15 Prozent der Belastung auf die Abgeltungssteuer an und verlangt weitere 10 Prozent Steuern, im vorliegenden Beispiel also weitere 100 Euro. Insgesamt wurden also 450 Euro einbehalten. Für Sie bedeutet das eine Mehrbelastung von 20 Prozent, die Sie sich aus der Schweiz zurückholen können.
Kein einheitliches Verfahren
Für Anleger, die in Schweizer Aktien investieren, ist es relativ einfach, die zu viel abgeführte Steuer zurückzufordern. Die schweizerische Finanzverwaltung arbeitet wie das sprichwörtliche Uhrwerk und bearbeitet Erstattungsanträge schnell. Anleger mit britischen Aktien im Bestand haben es noch leichter. Die Briten verzichten bei ausländischen Anlegern auf jegliche Quellensteuer. Ihre britischen Dividenden werden ebenso behandelt wie Erträge aus dem Inland.
Frankreich fordert einen komplizierten Weg
Die französischen Finanzbehörden behalten 30 Prozent der Dividende als Quellensteuer ein, davon rechnet der deutsche Staat 15 Prozent auf die Abgeltungssteuer an. Um die weiteren 15 Prozent geltend zu machen, gibt Ihnen Frankreich vier Jahre Zeit. Allerdings ist der bürokratische Aufwand hoch. Das entsprechende Formular darf nur über die Depotbank und Lagerstelle der Wertpapiere eingereicht werden. Selbst wenn Sie das Formular selbst ausfüllen, lassen sich die Lagerstellen diesen Dienst gut bezahlen, so dass sich eine Rückforderung oftmals kaum lohnt.
Lange Wartezeiten in Italien
26 Prozent behalten die italienischen Steuerbehörden als Quellensteuer ein. Innerhalb von vier Jahren muss der Anleger die von Deutschland nicht berücksichtigten 11 Prozent geltend machen. Die Behörden in Italien bearbeiten die Anträge extrem langsam. Wartezeiten von bis zu 10 Jahren sind keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie italienische Aktien in Ihrem Depot haben möchten. Ähnlich wie bei französischen Papieren sollten Sie Aufwand und Nutzen genau abwägen.
Aktuelle Quellensteuersätze auf ausländische Dividenden im Überblick:
- Belgien: 27 Prozent
- Frankreich: 30 Prozent
- Großbritannien: 0 Prozent
- Irland: 20 Prozent
- Italien: 26 Prozent
- Japan: 15 Prozent
- Kanada: 25 Prozent
- Liechtenstein: 0 Prozent
- Luxemburg: 15 Prozent
- Niederlande: 15 Prozent
- Norwegen 25 Prozent
- Österreich: 27,5 Prozent
- Schweiz: 35 Prozent
- USA: 30 Prozent
Die notwendigen Formulare sind online erhältlich
Anleger erhalten eine Übersicht über die Höhe der jeweils geltenden Quellensteuer und vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es ist sinnvoll, diese Unterlagen zu studieren, bevor ausländische Aktien in das Depot aufgenommen werden. Das BZSt stellt Ihnen die benötigten Formulare zur Verfügung, um zu viel abgeführte Quellensteuer im Ausland zurückzufordern.
- Die Quellensteuer kann ausländische Dividenden empfindlich schmälern.
- Je nach Land ist die Rückforderung der Steuern mehr oder weniger kompliziert.
- Eine Quellensteuer bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der Fiskus in den meisten Fällen auf die Abgeltungssteuer an.
- Bei der Auswahl ausländischer Aktien sollten neben der Rendite auch die Quellensteuer und das Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.
Wie genau findet man eigentlich dividendenstarke Aktien?
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Haben Sie bereits Erfahrungen mit Dividenden auf Auslandsaktien? Berichten Sie uns in den Kommentaren davon!
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