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Wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist

03.05.2016 13:30

Am Jahresanfang beginnt für viele die Urlaubsplanung für den Sommer. Dazu gehört auch die Entscheidung über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Reiseplanung stellt für viele einen Höhepunkt am Anfang des Jahres dar. Mit großer Vorfreude blättern Sie in Reisekatalogen und träumen schon von den schönen Wochen, die Ihnen bevorstehen. Die Vorstellung, dass Sie die gebuchte Reise plötzlich doch nicht antreten können, passt nicht so recht zu Ihren Erwartungen. Aber es gibt viele Gründe für einen Reiserücktritt und die dafür erhältliche Versicherung schützt Sie in diesen Situationen vor finanziellen Verlusten.

 

Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Jahr 2013 ergab, dass bereits jeder Fünfte schon einmal eine gebuchte Reise stornieren musste.

 

 

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Reiserücktritt.jpg

 

Reiseveranstalter müssen auf Rücktrittsrisiko hinweisen

 

Wenn Ihr Reisebüro Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfiehlt, ist das nicht einfach eine kluge Werbung. Vielmehr sind die Reiseveranstalter in der EU dazu verpflichtet, ihre Kunden spätestens mit der Buchung auf das Rücktrittsrisiko und die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen. Diese EU-weite Vorschrift findet in Deutschland in der BGB-Informationspflichten-Verordnung Berücksichtigung. Verletzt der Reiseveranstalter diese Informationspflicht, kann sich daraus für Sie ein Schadensersatzanspruch ergeben.

 

Gründe für einen Reiserücktritt

 

Die im Auftrag eines deutschen Versicherungsunternehmens durchgeführte Forsa-Umfrage stellte auch fest, welche Gründe in den meisten Fällen zu einem Reiserücktritt führen. Dabei handelt es sich insbesondere um plötzliche Erkrankungen oder Unfälle. Typische Gründe sind

 

  • unerwartete Erkrankungen einer versicherten Person,
  • Unfälle der versicherten Personen,
  • Komplikationen während einer Schwangerschaft,
  • berufliche Verhinderung,
  • Impfreaktionen bei Reiseimpfungen,
  • Arbeitsplatzverlust,
  • die kurzfristige Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses,
  • Vermögensschäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Wasserrohrbruch oder andere elementare Schadensereignisse,
  • eine unvorhersehbare gerichtliche Ladung, für die eine Reisebuchung als Hinderungsgrund nicht anerkannt wird,
  • verspäteter Reiseantritt,
  • Krankheit, Unfall oder Tod von nahen Verwandten.

 

Im Falle eines unvorhersehbaren Arbeitsplatzverlustes kommen Versicherer in der Regel nur bei betriebsbedingten Kündigungen für die durch den Reiserücktritt entstehenden Kosten auf. Beginnen Sie kurzfristig vor dem Urlaub ein neues Arbeitsverhältnis, zahlt der Versicherer nur, wenn dadurch eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird. Um eine Kostenerstattung aus der Reiserücktrittsversicherung bei einem verspäteten Reiseantritt zu erhalten, muss dieser auf den Ausfall oder eine Verspätung eines Anschlussverkehrsmittels auf der Anfahrt zurückzuführen sein.

 

Reiserücktritt wegen höherer Gewalt

 

Treten Sie von einer gebuchten Pauschalreise zurück, weil es an Ihrem Urlaubsziel nach der Buchung zu politischen Unruhen, Terrorgefahr oder einer Naturkatastrophe kommt, handelt es sich in der Regel um höhere Gewalt. In diesen Fällen haben Sie ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Voraussetzungen dafür sind:

 

  • Das Ereignis war bei der Reisebuchung unvorhersehbar.
  • Die Reise muss erheblich beeinträchtigt oder erschwert sein.
  • Es besteht eine erhebliche Gefährdung.

 

Vorteilhaft für die Anerkennung der höheren Gewalt durch den Reiseveranstalter ist eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reisen in das geplante Urlaubsgebiet. Das kostenfreie Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt beschränkt sich auf gebuchte Pauschalreisen. Stornieren Sie nur einen Flug, hängt die Rückerstattung des Ticketpreises von der Kulanz der Fluggesellschaft ab.

 

Reiserücktritt kann teuer werden

 

Wenn Sie von einer Buchung zurücktreten, hängt die Höhe der daraus resultierenden Kosten vor allem vom Zeitpunkt des Reiserücktritts ab. Je kurzfristiger Sie die Buchung stornieren, umso teurer wird es für Sie. Entscheiden Sie sich bereits mehrere Wochen vor dem Abreisedatum gegen den Urlaub, fällt oft nur eine geringe Stornogebühr an. Innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Reise erheben viele Veranstalter und Fluggesellschaften eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Gesamtpreises. Sagen Sie erst am geplanten Reisetag oder einen Tag vorher ab, erhalten Sie bei den meisten Anbietern keine Rückerstattung.

 

Wer sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

 

Die Reiserücktrittsversicherung können Sie sowohl für Pauschalreisen als auch für Individualreisen abschließen. Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf den gebuchten Flug zu beschränken oder eine ebenfalls gebuchte Unterkunft einzubeziehen. In diesem Fall müssen Sie bei Abschluss explizit auf den gewünschten Versicherungsumfang hinweisen. Die Entscheidung für eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich insbesondere bei der Buchung hochpreisiger Pauschal- und Individualreisen. Häufig können Sie noch nicht absehen, welche Ereignisse Ihnen im nächsten halben Jahr bevorstehen. Daher empfiehlt sich auch für Frühbucher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

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Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

 

Grundsätzlich gilt je früher Sie die Versicherung abschließen, desto besser. Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung ist unabhängig von der Versicherungsdauer, wenn Sie also die Versicherung direkt nach der Buchung abschließen, sind Sie für das gleiche Geld länger versichert als bei Abschluss der Versicherung kurz vor der eigentlichen Reise. Abschlussfristen sind je nach Anbieter verschieden, in den meisten Fällen wird ein Abschluss innerhalb von 14-42 Tagen nach Buchung verlangt.  In manchen Fällen ist der Abschluss auch bis 30 Tage vor der geplanten Reise möglich.

Bei kurzfristig geplanten Reisen, bei denen zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und der eigentlichen Reise weniger als 30 Tage liegen, gibt es verschiedene Regelungen der Anbieter. So verlangt beispielsweise die Bayerische Versicherung in solchen Fällen einen Abschluss der Reiserücktrittsversicherung noch am Tag der Buchung, während bei der Allianz Versicherung ein Abschluss bis zu 3 Werktage nach Buchung möglich ist. In solchen Fällen sollten Sie sich jedoch fragen, ob der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überhaupt sinnvoll ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die gebuchte Reise einen sehr hohen Wert hat oder die Haushaltskasse erheblich belastet wird.  

 

Gründe für einen Risikoausschluss

 

Nicht in jedem Fall kommen Versicherer für die Stornokosten beim Reiserücktritt auf. Typische Ausschlussgründe sind z. B.

 

  • Rücktritt wegen chronischer Erkrankungen,
  • nicht chronische Vorerkrankungen, die schon vor der Reisebuchung bekannt sind,
  • psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit Reiserisiken, z. B. Flugangst,
  • bereits angetretene Reisen.

 

Tritt ein Unfall auf dem Weg zum Flughafen oder während der Reise ein, gilt diese als angetreten, sodass ein Rücktritt nicht mehr möglich ist. In diesem Fall sind Sie von der Kulanz oder den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers abhängig. Die richtige Police für einen solchen Fall wäre die Reiseabbruchversicherung.

 

In der Regel ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung nicht mit besonders hohen Mehrkosten verbunden, der Versicherungsschutz dafür aber deutlich ausgeweitet. So beläuft sich der Basisschutz bei der Allianz Versicherung für eine Reise im Wert von 1.500 Euro auf 42 Euro. Der Vollschutz, der zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung enthält, ist bereits für 52 Euro zu haben und liegt damit nur 10 Euro über dem Basiswert.

Dafür werden im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs die Kosten für gebuchte Ausflüge oder Mietwagen vor Ort erstattet. Auch die Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder eines längeren Aufenthaltes werden in bestimmten Fällen erstattet.

Bei folgenden Gründen für einen vorzeitigen Reiseabbruch haben Sie gute Chancen auf eine Erstattung:

 

  • unerwartet schwere Erkrankungen
  • Tod eines Angehörigen oder Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden an Ihrem Eigentum ab einer Höhe von 2.500 Euro (z.B. bei einem Wohnungsbrand)

 

Als Kunde der Consorsbank bekommen Sie im Übrigen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kostenlos bei Bezahlung Ihrer Reise hinzu – vorausgesetzt, Sie nutzen für die Bezahlung Ihre Visa Card Gold.

 

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Fazit:

 

  • Reiserücktrittsversicherungen schützen vor finanziellen Verlusten.
  • Besonders sinnvoll ist der Versicherungsschutz für Frühbucher.
  • Die Policen gelten nicht nur für Pauschalreisen.
  • Vor dem Abschluss lohnt es sich, Angebote zu vergleichen.
  • Auch andere Reiseversicherungen können hilfreich sein.

 

Haben Sie sich bei ihrer Reisebuchung für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden oder haben Sie bereits Gebrauch davon gemacht? Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen!

4 Kommentare

Häufiger Besucher
Ich habe einen längeren Aufenthalt in Florida vorzeitig wegen eines Krankheitsfalls abbrechen müssen. Ich bin Inhaber einer Mastercard Gold. Obwohl ich die Karte für diese Reise nicht eingesetzt habe, wurden mir alle Kosten die mit der kurzfristigen Umbuchung des Rückfluges, der Mietkosten des Hauses und der verkürzten Mietdauer des Leihwagens, sowie einer ebenfalls gebuchten Kreuzfahrt unter Einbehalt der üblichen Selbstbeteilung problemlos erstattet. Es reichte allein der Besitz der Karte.

Enthusiast

@dob

Es gibt nicht die eine "Mastercard Gold" mit einheitlichen Leistungen, sondern verschiedene Angebote von verschiedenen Banken, die mit verschiedenen Versicherungen zusammen arbeiten.  Bei meiner Hausbank z.B. sind in der Mastercard Gold gar keine Reiseversicherungen enthalten, die gibt es dort erst bei der "Platin". Bei vielen Angeboten ist es obligatorisch das man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt hat, um die Versicherung zu aktivieren.

 


Häufiger Besucher

Meine Versicherungsgesellschaft hat die Übernahme der Stornierungskosten abgelehnt,

da meine Frau durch eine Krebskrankheit, die fast geheilt ist, plötzlich Reiseunfähig wurde.

Der behandelmde Arzt hat dies bestätigt.

Kann  mir jemand mitteilen,ob dies üblich ist.

Wenn das so wäre, könnte ein Krebskranker bei einer zukünftigen Reise keine Reise-

rücktrittskostenversicherung mehr abschließen.

Danke für die Nachricht

 


Enthusiast

Problematisch:

Es wird allgemeinhin angenommen das eine Reiserücktrittsversicherung insbesondere dann zahlt, wenn man vor der Reise plötzlich krank wird. Mit "krank werden" ist dann typischerweise eine Bagatellkrankheit wie Erkältung, Grippe, Durchfall, ggf. mit Fieber usw. gemeint, die einen davon abhalten würde den Urlaub zu geniessen oder die geplante sportliche Betätigung ausschließt.

 

Die üblichen Angebote einer Reiserücktrittsversicherung erfüllen diese Kundenerwartung allerdings nicht, da hier ausdrücklich von schwerer Erkrankung die Rede ist.