Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Wir zeigen, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.
Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991. Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt. Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren. Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor. Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.
Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit. In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.
Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben. Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.
Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.
• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.
• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet
Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung. Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit. Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.
Es gilt:
• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.
• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.
Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.
Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).
• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).
• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.
Soli-Abschaffung: Ihre Chance zum Sparen
Mit der Abschaffung des Solidaritätsbeitrags für die meisten Einkommensgruppen ergibt sich eine neue Chance. Sie können sparen, ohne eine Einschränkung zu bemerken. Legen Sie einfach das Plus auf der Gehaltsabrechnung in einem Sparplan an. Ob Altersvorsorge, Eigenheim, Kinder, finanzielle Unabhängigkeit – es gibt viele Gründe zu sparen. Eine der effektivsten und zugleich einfachsten Formen für ihren Vermögensaufbau sind Wertpapiersparpläne. Dieser funktioniert wie ein Dauerauftrag: Einmal anlegen, automatisch in Ihre Kapitalanlage einzahlen und bei Bedarf Ihre Rate jederzeit pausieren oder ändern.
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Fazit:
- Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden die Belastung durch den Solidaritätszuschlag, welcher vorher auf ihre Lohnsteuer erhoben wurde.
- Weitere sechs Prozent müssen aufgrund der neuen Minderungszone nur noch einen Teil der Abgabe leisten.
- Damit eröffnet sich die Chance, für seine Träume zu sparen und Geld anzulegen. Dafür können sich beispielsweise Sparpläne oder Anlageoptionen wie ETFs und Fonds eignen.
Wie stehen Sie zur Abschaffung des Solibeitrages 2021? Haben Sie bereits Pläne wie Sie Ihr Geld investieren möchten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und unseren Lesern und Leserinnen!