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Datenschutz: Das sind die wichtigsten Neuregelungen

16.05.2018 15:03

Ab Ende Mai 2018 gilt in der EU eine einheitliche Datenschutzverordnung. Lesen Sie hier mehr.

 

Die Europäische Union vereinheitlicht den Datenschutz in ihren Mitgliedsländern und somit natürlich auch in Deutschland. Dafür hat sie eine neue Verordnung geschaffen, die  EU-DSGVO (EU- Datenschutzgrundverordnung). Damit sind Ihre hinterlegten Daten bei der Consorsbank weiterhin optimal geschützt. Jetzt ist Ihr Mitwirken gefragt: Wir brauchen im Zusammenhang mit der Einführung der  EU-DSGVO Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken. Entscheiden Sie, ob Sie uns diese Einwilligung für Telefon, E-Mail und/oder Web-Tracking geben möchten.

 

DSGVO.jpg

 

Einheitlicher Datenschutz für alle EU-Bürger im digitalen Zeitalter

 

Zugegeben, die Bezeichnung der Neuregelung der EU-DSGVO  ist etwas sperrig, offiziell lautet sie: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. Dahinter verbirgt sich ganz einfach die neue EU-weite Regelung des Datenschutzes und -verkehrs, die nun in allen Mitgliedsstaaten gleich ist. Bislang galten zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Die neue EU-DSGVO  tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

 

Die Neuregelung wurde erforderlich, weil sich die Rahmenbedingungen für den Datenschutz und -verkehr in den letzten Jahren stark verändert haben. Schließlich stammte die bisherige Datenschutzrichtlinie noch aus dem Jahre 1995. Dennoch ist festzustellen, dass viele der neuen Regelungen denen des bislang geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes im Grunde entsprechen. Mit der EU-DSGVO ist sichergestellt, dass für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europaweit die gleichen Regeln gelten. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorschrift den freien Datenaustausch innerhalb der EU.

 

Der Anwendungsbereich der EU-DSGVO

 

Es liegt auf der Hand, dass die europäische Neuregelung zum Datenschutz und -verkehr für alle Unternehmen gilt, die Ihren Sitz in der EU haben. Doch darüber hinaus müssen in bestimmten Fällen auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, die Regelungen beachten: Dies gilt zum einen dann, wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedsland besitzen, zum anderen, wenn der Verarbeitungsvorgang einen Bezug zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) aufweist.

 

Die EU-DSGVO schützt alle personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen über eine natürliche Person. Darunter fallen zum Beispiel sämtliche Zuordnungen, die eine natürliche Person erkennbar machen, wie zum Beispiel die folgenden Angaben:

 

  • Vor- und Nachname
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • Kontodaten
  • Standortdaten
  • Geburtstag
  • Kfz-Kennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung

 

Die Consorsbank legt schon seit jeher viel Wert darauf, mit Kundendaten gewissenhaft umzugehen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einführung der EU-DSGVO, die für eine europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes sorgt. Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis zu unserer verantwortungsvollen Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung. Auch ohne dieses Einverständnis laufen Ihre Bankgeschäfte natürlich weiter. Selbstverständlich haben Sie jederzeit den vollen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und können bestimmen, in welchem Umfang diese gespeichert werden. 

 


Fazit:

 

  • Die EU-DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie vereinheitlicht den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und stellt den freien Datenverkehr innerhalb der EU sicher
  • Damit folgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der EU den gleichen Regeln
  • Wir bitten Sie um Ihr Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Consorsbank für Zwecke der Werbung per E-Mail und/oder Telefon, damit wir Ihnen weiterhin passende Angebote unterbreiten können

 

Hinweis: 

Ihre Einwilligung können Sie im Konto-/Depotzugang  im Bereich "Mein Datenschutz" geben. Hier gelangen Sie zum Login zu Ihrem Konto/Depot.

 

43 Kommentare

Aufsteiger

Hallo uncomfortable,

ich sehe das anders. Ich glaube nicht, dass jetzt Firmen schließen werden nur wegen dem Datenschutz. Konzerne haben auch keinen Freifahrtschein, nur weil deren Kunde die Datenschutzerklärungen unterschreibt. Wenn ein Kunde zustimmt, dass eine Firma seine Daten verarbeiten darf, muss sich die Firma ja trotzdem an die strengeren Vorschriften halten, z. B. an die organisatorischen Vorgaben und die Dokumentation der Abläufe, keine unberechtigte Weitergabe. Das nützt auf jeden Fall der Datensicherheit! Die Behörden werden auch auf Antrag vorgehen, schon deshalb sind zunächst sicher die Konzerne dran. Der Zweck der DSGVO ist auf jeden Fall die großen Konzerne zu beschränken, das schützt die kleinen und mittelständischen Firmen, die die Kundendaten gar nicht so gnadenlos auspressen können. Konzerne haben viel mehr Daten und vel bessere technische Möglichkeiten auch die letzten Informationen aus den Daten zu gewinnen. Nach der einmaligen Einführung wird sich der Aufwand auch in Grenzen halten. Und ja, das freie Unternehmertum hat Grenzen, wo die Rechte der Kunden Vorrang haben, das ist in unser aller Interesse. Sonst hätten wir Gift im Essen, wirkungslose Medikamente, Wegelagerer an jeder Straßenecke... Ich bin zu 100% für sinnvolle Eingriffe in das freie Unternehmertum.

Was ich befürchte ist wieder eine üble Abmahnwelle. Auch da wäre ich dringend für eine Einschränkung in das kreative "Unternehmertum" der Abmahnanwälte.


Häufiger Besucher

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde ja gern meine Zustimmung erteilen, habe aber bisher keinen entsprechenden Link gefunden. Wie oder in welcher Art kann die Zustimmung meinerseits erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen


Regelmäßiger Besucher

Bin eunverstanden


Regelmäßiger Besucher

Ich finde die neue regelung gut und bin einverstanden.


Gelegentlicher Besucher

Ich denke ich bin Kunde einer Bank?

Nicht einer Werbeabzockervereinigung!

Da der Rechtsstaat nichts tut und der Rechtsweg so nicht funktioniert, sage ich voraus, dass die Masse dieser Belästigungen, der Diebstahl meiner Zeit und die Beeinträchtigung meines Lebens durch weitgehend überflüssige Aktionen dieser Art irgendwann zur Selbstjustiz führen werden - es muss ja keine Revolution sein wie 1968 "macht kaputt, was euch kaputt macht". 

Aber einem zuständigen Vorstandsmitglied - natürlich ebenfalls auf freiwilliger Basis - anzubieten, ihn zu teeren, zu federn und zu kielholen - fände ich (als ehem. Mitarbeiter einer deutschen Großbank und späterer deutscher Botschafter) angemessen. In meinem Alter darf man aus der Geschichte etwas gelernt haben.

 

Immerhin käme er/sie bei einer solchen "erzieherischen Maßnahme" ggf. unblutiger zur Vernunft, als wenn in einigen Jahren Horden frustrierter und überforderter Bürger die Banken stürmen und nach einer erneuten kommunistischen Revolution verlangen.

Das 🙂 sollte den Akteuren bald vergehen, denn was eine Bank mit mir macht, tut ein D. Trump mit dem Rest der Welt - und das finden die meisten wenig erbaulich.

 

Im Umkehrschluss: das Volk und unsere Bank im Beispiel verdient solche "Herrscher".


Häufiger Besucher

Ich hasse "Zwangswerbung" in aller Formen (und das sind nicht wenige) und soll dann auch noch dafür zustimmen ? Ihr musst wohl ein Ponny unter der Haube haben !!!!!!!!!!!


Aufsteiger

Sehr geehrter IHateThis, der Rechtsstaat vereinheitlicht mit der DSG-VO in Europa das Datenschutzrecht und bringt es auf einen aktuellen Stand, die vorhergehenden Vorschriften stammten von 1995. Sie haben dadurch mehr Rechte, mehr Einfluss und Selbstbestimmung, Ihre Daten werden besser geschützt. Nun werden Sie einmalig gebeten zu wählen wie Sie es in Zukunft gerne hätten. Was bringt Sie jetzt zu diesem Hass-Ausbruch? Überfordert es Sie als ehemaligen Großbank-Mitarbeiter und späteren deutschen Botschafter Ihre Wünsche kundzutun?

Ansonsten gebe ich Ihnen völlig Recht, in Ihrem Alter darf man nicht nur etwas gelernt haben, man sollte es sogar.

Und auch an Herrn FranzHose69, Sie können einfach wählen was Sie möchten. Was halten Sie von savoir-vivre, laissez-faire? Manche Bank-Kunden möchten Werbung, Angebote, Informationen über Änderungen und neue Möglichkeiten, andere möchten keine. Ich finde es toll dass Sie genau wissen was Sie wollen, dann fällt die Wahl doch leicht. Nur ein einziges Mal muss die Bank doch fragen dürfen. Eine Online-bank, für die Sie sich entscheiden haben, kann Ihnen leider nicht die Wünsche von den Augen ablesen.

Ich wünsche ein entspannendes frohes Wochenende!


Gelegentlicher Autor

Das ist ja wohl selbstverständlich, dass ich als loyaler Kunde zustimme. Die CB will ja nur das Beste für uns gläserne Kunden.  

 

Ups, da habe doch glatt den falschen Knopf für den Depotübertrag gewählt 🙂

 

Na ja, andere Eltern haben auch schöne "Marken"  mir wurde das sowieso zuviel mit der Kungelei DAB, Consorsbank, BNP.  Die machen doch was sie wollen und Information ist gleich null und Kosten....sind im Vergleich zur Leistung überteuert.

 

Hätte nicht gedacht, dass durch die *bleep* noch mehr Bürokratie eingezogen ist.

 

Lange genug gewartet, hätte den Schritt gleich beim zwangswechsel von der DAB zu Consors machen sollen.