Haben Sie optimal fürs Alter vorgesorgt? Lernen Sie die wesentlichen Wege für ein sorgenfreies Altersauskommen kennen!
Viele Wege führen zum sicheren Altersauskommen
Es ist eine Herausforderung, die es schon immer gab: Ab einem gewissen Alter werden Sie keiner Arbeit mehr nachgehen können, Ihre Grundbedürfnisse aber bleiben bestehen. In zahlreichen modernen Staaten existiert eine Reihe von Sicherungsmechanismen, die es älteren Menschen ermöglicht, auch als Rentner gut versorgt zu bleiben. Hinzu kommt Ihr eigenes Handeln: Denken Sie rechtzeitig an Ihre Altersvorsorge und treffen entsprechende Vorkehrungen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, im Ruhestand Ihren Lebensstandard stark zurückschrauben zu müssen.
So weit, so gut. Es bleibt allerdings die Frage bestehen, welche Möglichkeiten grundsätzlich für den Aufbau einer soliden Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Genau diese Optionen werden im Folgenden kurz und knapp vorgestellt. So gewinnen Sie einen ersten Eindruck davon, inwieweit Sie im Alter von den gesetzlichen Rahmenbedingungen profitieren, und an welchen Stellen Sie selbst tätig werden können. Kombinationen sind – das sei ausdrücklich erwähnt – sinnvoll: Die gesetzliche Rente beispielsweise wird in Zukunft oft nicht mehr als alleinige Absicherung genügen.
Die gesetzliche Rentenversicherung und weitere Altersvorsorgemodelle
Sie sind Arbeitnehmer? Dann ist die gesetzliche Rentenversicherung für Sie in der Regel Pflicht. Werfen Sie einmal einen Blick auf Ihre letzte Gehaltsabrechnung: Von Ihrem Bruttogehalt werden nicht nur ganz automatisch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern und der Soli abgezogen, sondern auch Rentenbeiträge. Diese machen 9,45 Prozent Ihres Arbeitsentgeltes aus. Denselben Betrag, den Sie zahlen, legt Ihr Arbeitgeber übrigens noch einmal oben drauf, sodass insgesamt 18,9 Prozent Ihres Arbeitsentgeltes in Ihre Rente zu investieren sind.
Gedeckelt sind die Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung allerdings durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt laut Deutscher Rentenversicherung aktuell bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.950 Euro, in den alten und bei 5.000 Euro/Monat in den neuen Bundesländern.
Doch was geschieht mit Ihren Rentenbeiträgen? Spart die Rentenversicherung diese für Sie an, um sie Ihnen im Alter in monatlichen Raten plus Zinsen zurückzuzahlen? Nein, Ihre Beiträge plus der Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bilden die Rentenzahlungen der aktuellen Rentner. „Umlageverfahren“ ist hier das Stichwort.
Der Otto Normalarbeitnehmer ist übrigens nicht der Einzige, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und sich später davon einen Beitrag zum Altersauskommen verspricht. Auch einige Selbstständige sind zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zudem besteht unter anderem die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder bei einem Mini-Job auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Freiwillig Versicherte sowie Selbstständige, mit Ausnahme der Versicherten der Künstlersozialkasse, müssen laut Deutscher Rentenversicherung allerdings die volle Höhe der Beiträge allein stemmen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bezieht viele Bürger, mitunter auch auf Umwegen, mit ein – allerdings nicht alle. So gibt es etwa für Angehörige kammerfähiger Berufe eine berufsständische Versorgung und für Beamte die Beamtenversorgung. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sich hier nicht freiwillig versichern und auch keinen kammerfähigen Beruf ausüben, sind in der Regel besonders gefordert, ihre komplette Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung im Detail versichert ist, wer sich unter welchen Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen kann und wer ohnehin Versicherungsfreiheit genießt, klärt beispielsweise eine Übersicht auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Betriebliche Altersvorsorge
Sie gehen Ihrem Job mit Herzblut und Engagement nach? Dann erwarten Sie von Ihrem Arbeitgeber unter Umständen auch ein wenig mehr als ein regelmäßiges Einkommen – zum Beispiel ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Wege, die Ihr Arbeitgeber bei einer betrieblichen Altersvorsorge beschreiten kann, sind vielfältig. Können Sie nicht damit rechnen, dass sich Ihr Arbeitgeber direkt an Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beteiligt, haben Sie zumindest das Recht, die sogenannte Entgeltumwandlung zu nutzen.
Dieser Rechtsanspruch gilt laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales allerdings nur dann, wenn kein Tarifvertrag dagegen spricht. Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, der dann zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge genutzt wird. Wie der Staat die betriebliche Altersvorsorge fördert, erfahren Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wichtige Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und ihren unterschiedlichen Ausgestaltungsformen erhalten Sie zudem in der Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).
Private Vorsorge: Altersvorsorge in die eigenen Hände nehmen
Sie haben sich ein Häuschen gebaut? Sie sparen regelmäßig oder legen Gelder anderweitig an? Bemühungen dieser Art können bereits Bestandteil Ihrer rein privaten Altersvorsorge sein. Ihr Eigenheim dient Ihnen später im Idealfall als angemessene Wohngelegenheit oder lässt sich zu Geld machen, falls sich Ihre Pläne für den Ruhestand ändern. Ein Vermögensaufbau erleichtert es Ihnen ebenfalls, im Alter über die Runden zu kommen. Zusätzlich können Sie auch privat vorsorgen, indem Sie entsprechende Versicherungsprodukte nutzen – etwa eine private Rentenversicherung. Von Ihren rein privaten Altersvorsorgebemühungen sind Maßnahmen zu unterscheiden, die zwar demselben Zweck dienen, die der Staat allerdings fördert. Die beiden Modelle, die Ihnen hier zur Verfügung stehen, kennen Sie unter den Namen Riester-Rente und Rürup-Rente.
Private Vorsorge à la Riester: Mit Zulagen und Steuerersparnissen zu einer Zusatzrente
Können Sie sich noch daran erinnern, wie Walter Riester (Bundesarbeitsminister von 1998 bis 2002) aussieht? Nicht so ganz? Sein Name als Bezeichnung einer staatlich geförderten Zusatzrente ist dennoch nach wie vor in aller Munde. Wer „riestert“, spart selbst für sein Alter, wird dabei aber gleichzeitig durch den Staat unterstützt. Um die Förderung zu erhalten, müssen sowohl Riester-Sparer als auch Riester-Verträge einige Auflagen erfüllen. Sind alle Bedingungen erfüllt, winken staatliche Zulagen, die das Altersauskommen direkt aufbessern, sowie mitunter auch Steuerersparnisse in der Ansparphase.
Um die volle Förderung zu erhalten ist es Voraussetzung, 4% des beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres in den Vertrag zu zahlen. Sparen Sie in einem Jahr so viel, wie es der Staat von Ihnen verlangt, erhalten Sie eine Zulage von 154 Euro/Jahr. Sind Kinder vorhanden, die Anspruch auf Kindergeld haben, kommen auch noch Kinderzulagen dazu. Sie erreichen eine Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro pro Jahr und Kind. Die höhere Zulage erhalten Sie, wenn Ihr Kind nach dem 31.12.2007 geboren wurde. Steuerersparnisse können sich beim Riester-Modell von Fall zu Fall ergeben, da Sie Ihre Riester-Beiträge bis zu einem gewissen Betrag als Sonderausgaben absetzen können. Später, wenn Ihre Riester-Rente zur Auszahlung kommt, müssen Sie diese jedoch nachträglich versteuern.
Private Vorsorge à la Rürup: Altersvorsorge mit Steuerspareffekt
Bei vielen ist die Rürup-Rente weniger bekannt als die Riester-Rente. Die Hauptzielgruppe sind gut verdienende Selbstständige und Freiberufler, auch wenn die Rürup-Rente im Gegensatz zur Riester-Rente eigentlich nahezu jedem offensteht. Die staatliche Förderung besteht bei der Rürup-Rente aus Steuervorteilen in der Ansparphase. Ob diese den erwünschten Effekt erzielen, ist von Fall zu Fall individuell mithilfe eines Steuerberaters zu errechnen. Auch bei der Rürup-Rente gilt: Im Alter werden Sie diese Zusatzrente versteuern müssen.
Fazit: Die Inhalte auf einen Blick
- Die gesetzliche Rentenversicherung ist für viele Personen die Basis der Altersvorsorge. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Arbeitnehmern vom Gehalt abgezogen und machen 9,45 % desselben aus. Denselben Anteil legt der Arbeitgeber noch oben drauf. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die gesetzliche Rentenversicherung nutzt die aktuellen Beitragszahlungen zur Finanzierung der aktuellen Renten (Umlageverfahren).
- Nicht nur Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern auch manche Selbstständige, freiwillig Versicherte, einige Mini-Jobber etc.
- Angehörige kammerfähiger Berufe nutzen eine berufsständige Versorgung, Beamte die Beamtenversorgung.
- Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Baustein für das Altersauskommen. Hier besteht in der Regel mindestens ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge.
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