Hallo @Phil, hallo @MG-Neuling,
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Nach Rücksprache mit den Kollegen kann ich Ihnen zu Ihren Anfragen die folgenden Informationen geben:
„Ich möchte bitte, dass die doppelt eingebuchten und angerechneten Anteile nicht rückabgewickelt werden, sondern erhalten bleiben. Wie kann das sichergestellt werden?“
Die doppelt eingebuchten und angerechneten Anteile können nicht rückabgewickelt werden, da der Kauf nicht beauftragt wurde. Natürlich besteht die Möglichkeit einer Einmalzahlung.
„Was würde wohl passiere wenn man jetzt einfach die doppelten Gekauften Aktien verkauft? Viele davon sollten ja sogar schon wieder in plus Bereich sein.“
Hier hat immermalanders bereits korrekt geantwortet. @immermalanders vielen Dank dafür!
Der Verkauf basiert in einem solchen Fall auf einem Fehler und stellt somit einen Leerverkauf dar, der nicht erlaub ist. Sollte es versehentlich zu einem Verkauf gekommen sein, möchten wir Sie bitten, sich direkt mit unseren Kollegen aus der Kundenbetreuung in Verbindung zu setzen: 0911 / 369 30 00
Viele Grüße
CB_Stephanie
Community-Moderatorin
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