@bapfel Die Verlustverrechnungstöpfe werden zunächst einmal grundsätzlich für jeden Ehegatten getrennt geführt. Es gibt die Möglichkeit der eheübergreifenden Verlustverrechnung, die von der Bank zum Jahresende durchgeführt wird. Bei Consors geschieht das dann irgendwann im 1. Quartal des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass die Eheleute ihre Depots bei der gleichen Bank haben und dass sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. Falls der gesamte Freistellungsbetrag schon bei anderen Banken verwendet wird, kann ein weiterer über 0 Euro nur zum Zweck der Verlustverrechnung erteilt werden. Außerdem müssen sie die Zusammenveranlagung wählen.
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