In den AGB steht unter " Informationen zum Festgeldkonto": [...] 8. Vertragliche Kündigungsregelung Das Festgeld wird zu einem fest vereinbarten Termin fällig. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich. [...] Und bei den Sonderbedingungen für das Festgeldkonto steht: [...] 6. Sofern eine Prolongation vereinbart wurde, erfolgt eine Verlängerung des Festgeldes um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Ohne Vereinbarung einer Prolongation wird nach Laufzeitende der Anlagebetrag zuzüglich Zinsen auf das Tagesgeld- oder Verrechnungskonto bei der Bank übertragen und dort zu den bei der Bank üblichen Guthabenzinsen weiterverzinst. Prolongationen sind mindestens 3 Werktage vor Laufzeitende des Festgeldes zu beantragen bzw. zu ändern. Prolongierte Festgelder werden zu dem Zinssatz angelegt, der bei Beginn der Anschlusslaufzeit wirksam ist [...]
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