Sehr geehrte Damen und Herren, Ulm, den 08.07.2024 soeben habe ich festgestellt, dass Sie mir für 2024 Kirchensteuer (rk.) abgezogen haben. Ich habe mich im Dezember 2023 bei der Stadt Ulm von der Kirche (rk.) abgemeldet. Können Sie mir die abgezogenen Beträge für das Kalender jahr 2024 wieder gutschreiben? Mit freundlichen Grüßen Elke Pfeifer-Steur
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