Auch bei mir ist das gleiche passiert. Verbindlich für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte sind sicher nicht die Einladungen zur Hauptversammlung sondern der Abgleich mit dem Aktienregister zum 3. Mai 2022. Zu hinterfragen wären die Gründe für die Verzögerungen von Austrägen bzw. die Mitteilung an externe Dienstleister.
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