Wirtschaftliche Grundbildung, selbstverständlich einschließlich der Kenntnisse über Finanzvorgänge, gehört zur unverzichtbaren Allgemeinbildung. Dabei ist zweierlei zu beachten: 1. Die wirtschaftlichen Themen aus der Sicht des Wirtschaftsbürger, des Unternehmers und des Staatsbürgers sind in den Lehrplänen aller allgemeinbildenden Schulen zu verankern. 2. Die Lehrer müssen dafür fachlich ausgebildet sein (i.d.R. durch ein Wirtschaftsstudium), da ansonsten die Gefahr der ideologiegeleiteten Vermittlung besteht. M. E. ist dies bereits in einigen Bundesländern gut gelöst, insbesondere in Bayern, wo Wirtschafts- und Rechtslehre an allen Gymnasien Pflichtfach ist und die Lehrer ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dreimonatigem Wirtschaftspraktikum vorweisen müssen. Gg. Neumann
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