Streitthema: Aktien für Kinder und Bevormundung durch die Bank Aktien für Kinder ist nach wie vor ein nicht wirklich geklärtes Streitthema bei der Consorsbank. Es kann nicht sein, dass Eltern, die das Vermögen Ihrer Kinder (stammt ja oftmals ohnehin von den Eltern) anlegen wollen, quasi von der Bank entmündigt werden und als handlungsunfähig dargestellt werden. Gibt es hierfür überhaupt eine Rechtsgrundlage? Ausserdem ist es eine Zumutung, dass es keine Liste gibt, in der alle Aktien mit Risikoklasse 3 aufgeführt sind! Diese "aufzuspüren" ist eine Zumutung. Wo ist hier eigentlich das Problem?? Bitte an die Consorsbank: Ihr müsst hier eine Lösung finden, sonst werdet Ihr definitiv Kunden verlieren und zwar nicht nur die Kinderdepots. Wenn ich eine Aktie aus meinem Depot auf die Kinderdepots übertrage, dann geht das unabhängig von der Risikoklasse, ist aber ziemlich umständlich. Warum also können Eltern nicht gleich das Richtige kaufen, was Sie für Ihre Kinder wollen? Wenn wir schon so bevormundet werden, haftet dann die Consorsbank für die Verluste, die aus Aktien der Risikoklasse 3 resultieren? Liebe Consorsbank, habt Ihr Euch dazu einmal Gedanken gemacht? Mein Mann und ich treffen seit über 20 Jahren unsere Anlageentscheidungen selbständig und wir kennen keine andere Bank oder Onlinebroker, die sich eine solche Bevormundung der Eltern herausnehmen! Ansonsten sind wir mit der Consorsbank sehr zufrieden, aber durch diesen Punkt sind wir des öfteren am Überlegen, alle Depots auf eine andere Bank zu übertragen. Liebe Consorsbank, tut endlich was für Eure Kunden, alle Eltern sind volljährig und können somit auch sehr gut für Ihre Kinder handeln und entscheiden!!!
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