Hallo, @berolina48, die Wahl des Kalenderjahres als Vorgabe ist nicht nötig, da Du über die Kästchen " bis zum ..." und "so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten" die Gültigkeitsdauer selbst bestimmst. Es gibt Menschen mit nur EINER Bankverbindung, deren EIN Freistellungsauftrag seit Jahren nicht geändert werden braucht.
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