@Franks777 Wenn ich mich richtig erinnere, ist es beim Verkauf nicht mehr entscheidend, ob man den Fond/ETF vor 2009 gekauft hat oder nicht. Bei einem Verkauf wird der Gewinn versteuert. Beim Verkauf werden die realen Einstandskurs Berücksichtigt bzw. der Einstandskurs 2018 wenn es sich um ein Wertpapier handelt, dass vor 2009 gekauft wurde. Wurde das Wertpapier vor 2009 gekauft, könnte man sich die gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
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