Der Arbeitgeber meines Sohnes kauft nicht mehr dort (bzw. die Mitarbeiter dürfen dort nicht mehr kaufen, wenn sie eine Kostenerstattung haben möchten), da die Kleidung zu modisch geworden ist und diese in der Freizeit getragen werden kann. Das Finanzamt würde die Kosten deshalb nicht mehr anerkennen. Jedoch kauft die Firma T-Shirts mit Firmennmenbefllockung bzw. Kleidung für die Kanalsanierung - das zieht man bestimmt mit den refektieren Leuchtstreifen und Gebrauchspuren oft in der Freizeit ...! Da muss auch das FA mehr auf die Produktlinien bzw. Berufsbilder schauen....bzw. die Abrechnungsregeln ändern. Fällt wahrscheinlich unter 'Ermessensspielraum'.
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