Hallo, @jottbe , ich wollte lediglich grundsätzlich sagen, dass die nach DBA anrechenbare Quellensteuer, in der Regel 15% der ausländischen Dividende, nur mit der Abgeltungsteuer verrechnet wird, wenn bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Hierzu beim Quellensteuertopf unter "Informationen: - Im Topf enthalten sind nicht rückforderbare Quellensteuer, die auf zu entrichtende Abgeltungssteuer angerechnet werden kann. - Berücksichtigung erfolgt erst nach Verbrauch der Verlustverrechnungstöpfe und des Sparer-Pauschbetrages (Freistellungsauftrag).
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