Mit der Investmentsteuerreform 2018 entfällt die bisherige Zwischengewinnausweisung. Bei Käufen kurz vor der Ausschüttung muss die Ausschüttungssumme nun voll versteuert werden. Ich denke, dass auch der bis zum Ankaufstag aufgelaufene Fondsgewinn nicht mehr im allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingebucht wird. D.h. die Mehrbelastung muss der Fondskäufer nun bei der ersten Ausschüttung selbst tragen und bekommt sie erst bei einem späteren Anteilsverkauf erstattet. Sehr Ihr das auch so und würdet Ihr trotzdem zum Fondskauf kurz vor einer Ausschüttung raten?
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