Da Du an Insolvenzverfahren / Gläubigerversammlung nicht teilnehmen willst, brauchst Du in dieser Hinsicht auch nichts tun. Die Aktien werden ja noch gehandelt, also könntest Du sie verkaufen und den Verlust realisieren, um eventuelle Gewinne aus Aktiengeschäften gegen zu rechnen. Was dabei zu beachten ist hat die Community in einem thread ("§ 20 Abs. 2 EStG" oben in die Suchzeile eingeben) ausführlich diskutiert.
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