Hallo, als Neukunde habe ich mich gerade nach der Jahressteuerbescheinigung erkundigt, und erhielt die Antwort, dass die nur auf Antrag und per Post versandt wird. Begründung: Nicht alle Finanzämter würden eine elektronische Bescheinigung akzeptieren. Ich habe in http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2017-12-15-steuerbescheinigung-kapitalertraege.pdf?__blob=publicationFile&v=2 auf Seite 5 gefunden: "Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Steuerpflichtigen in elektronischer Form übermittelt werden. ... Die Steuerbescheinigung kann insbesondere in eine elektronische PostBox eingestellt oder per E-Mail übermittelt werden." Ich schlage daher vor, dass die CB die Bescheinigungen automatisch ins OnlineArchiv legt; das kostet - einmal eingerichtet - nichts. Sollte wirklich jemand die Bescheinigung in Papierform benötigen, könnte er sich ja melden. (Das sparte mir das erneute Scannen, und der CB viel Porto!)
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