Heute war meine Verhandlung vor dem örtlichen Sozialgericht. Wenn ich beim Landessozialgericht weiterklage, muss ich mit einer Bestrafung wegen Missbrauch rechnen. Das wars. Klagen ist nur noch für die Statistik, ansonsten zwecklos. Wer betriebliche Altersversorgung bezieht, muss mit den Abzügen von z.Z. ca. 18% für die Sozialversicherung leben. Betriebliche Altersversorgung rechnet sich nur für Leute, die während der Einzahlung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und so Beiträge sparen. Dann müssen sie aber bei der Auszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, damit sie dann keine Beiträge zahlen müssen. Das Kunststück schafft leider kaum einer 😞
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