@maultasch, wurde der verkaufte Fond/ETF zufällig vor 2009 gekauft? In diesem Fall findet, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Anrechnung an den Freistellungsauftrag statt da diese Gewinne nicht mit "normalen" Verlusten verrechnet werden können. In diesem Fall hat man ja einen € 100.000 Freibetrag den man aber die Steuererklärung nutzen kann. Eine genauere Auskunft, warum das so Abgerechnet wurde, kann Dir nur Consors geben.
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