Hallo @CB_Susan, ich musste für den Umtausch von Time Warner in AT&T Aktien nachträglich noch eine Quellensteuer zahlen. Also war der Umtausch dann doch steuerpflichtig? Bzw. so wurde mir das am Telefon von einem Berater erklärt... Habe nun nochmal etwas recherchiert und herausgefunden, dass euch da einfach ein Fehler unterlaufen ist! Ich habe zwei Abrechnungen für die Barabfindung bekommen: Eine dort wurde die Barabfindung direkt von USD nach Euro umgerechnet (ohne US-Quellensteuer) und entsprechend die Kapitalertragssteuer abgezogen Die zweite kam kurz danach, wo nur die US-Quellensteuer drauf war und ich diese in Euro zahlen musste Das Problem ist nun, dass die erste Abrechnung falsch ist, da sich der zu versteurende Bertrag um die US-Quellensteuer (in Euro) mindert, was aber in dem Fall nicht so war! VG
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