Hallo @DickePitte, wenn ich mich richtig erinnere, kann man über das Betreuungsteam den Auftrag wieder stornieren. Auf der Seite, auf der man sagt, welchen Verlustverrechnungstopf man bescheinigt haben will, steht unten folgendes: Information Was ist eine Verlustbescheinigung? Die Verlustbescheinigung ermöglicht Ihnen, nicht ausgeglichene Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere Konten führen und die Verluste bei der Consorsbank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen möchten. Die Verlustbescheinigung kann bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden. Jeder Verlustverrechnungstopf Aktien und Allgemein kann einzeln beantragt werden. Durch die Ausstellung der Verlustbescheinigung werden Ihre Verlustverrechnungstöpfe bei der Consorsbank auf Null gestellt. Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, so werden die nicht ausgeglichenen Verluste auf das nächste Kalenderjahr übertragen Ist man sich trotzdem nicht sicher, kann man das Betreuungsteam fragen, wie es weiter oben geschrieben steht. Grüße immermalanders
... Mehr anzeigen