Ich hatte diese Frage auch an die Kundenbetreung der Consorsbank gerichtet. Dies war die Antwort, die mir zumindest etwas weiter hilft: Der Veräußerungsgewinn wird mit einem vorhandenen Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungstopf verrechnet. Auf den Restgewinn wird die Abgeltungssteuer und die Quellensteuer in GB berechnet.
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