Wegen Deiner Behinderung steht Dir ein Freibetrag von 890 Euro zu. Den kannst Du im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Bei nichtselbständiger Beschäftigung kann der Freibetrag auch schon im Laufe des Jahres angerechnet werden. Dazu ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erforderlich. Bei der Abgeltungssteuer kann von der Bank nur der Sparerpauschbetrag berücksichtigt werden. Es sei denn, das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags. Dann kannst Du vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen und sie der Bank vorlegen. Diese gilt dann für 3 Jahre. Wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%, dann kannst Du die zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung erstatten lassen.
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