Die von @Sigrid_W erwähnte Nichtveranlagungsbescheinigung könnte ebenfalls eine gute Idee sein. Je nach dem wie viel Geld ihr anlegen wollt und wie viele Konten euer Sohn hat. Da kann er dann bis ca. 8000 Euro Kapitalerträge haben (außer er hat anderweitige Einkünfte). Gilt dann für drei Jahre. Die erwarteten Kapitalerträge sollten aber über 801 Euro sein, da dies die Höhe des Sparerfreibetrags ist. Liegen die erwarteten Erträge drunter wird das Finanzamt wahrscheinlich nicht mit machen. Aber vermutlich liegt ihr ja zumindest geringfügig drüber :-),
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