Anmerkung: Steuerlich wirksam bei der Berechnung des geldwerten Vorteils über die 1 % - Regel ist nicht der Anschaffungspreis eines Fahrzeugs sondern der Listenpreis. Rabatte, Sonderkonditionen und dergleichen, die ggfs. die Leasingrate reduzieren werden nicht steuerreduzierend berücksichtigt.
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