Sehr geehrtes Consorsbankteam, bezueglich ihrem Schreiben vom 01.09.2023 "Information zu ADRs/GDRs mit Russlandbezug" habe ich noch foglende zusaetzliche Fragen: Zu Punkt 3 "aus ihrem Schreiben: Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist." Meine Frage: Wie kann ich das nachweisen? Reicht hierfuer eine Absichterklaerung, dass ich meine ADRs/Wertpapiere verkaufen moechte? Zu Punkt 5: "Es werden keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten Einrichtung Gelder bereitgestellt" Meine Frage: Ueberpruefen Sie diese Bedingung auch unverbindlich? Zu Piunkt: "Ob für die Umwandlung ein Depot in Russland erforderlich ist, kann die Bank nicht sagen. Eine Verwahrung der dem Aktienzertifikat zugrunde liegenden russischen Wertpapiere durch die Bank ist jedenfalls nicht möglich" Meine Frage: Welche Alternativen zu einem "Depot in Russland" gibt es fuer eine Verwahrung von russischen Wertpapieren? Aller Voraussicht nach werde ich keine Depot in Russland eroeffnen koennen. Falls eine Umwandlung wirklich erfolgreich ist, wie kann ich die russischen Wertpapiere verkaufen und den Verkaufserloes auf mein Konto ueberweisen? Wird das ueberhaupt moeglich sein unter den aktuellen Embargobestimmungen? Mit freundlichen Gruessen, Ferdinand
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