Im Verlinkten Kommentar steht : "Die kleine Einschränkung "in der Regel" folgt aus der Tatsache, dass es natürlich auch Kündigungen des Dispositionskredits aufgrund einer negativen SCHUFA-Meldung oder einer ungewünschten Kontoführung gibt." Leider hilft mir der Kommentar nicht wirklich, im Gegenteil. SCHUFA kann es nicht sein also ungewünschte Kontoführung? Seit wann ist ein langjähriger Kunde ein ungewünschter Kunde? Das Konto nutze ich so wie es von Consors in der Werbung verkauft wird. Gehaltseingang, Überweisungen etc. Wir hatten sogar ein Tagesgeldkonto mit einem soliden Betrag obwohl die Zinsen mickrig sind. Nicht zu Ende gedacht? Es ist möglich, dass man beim Kontowechsel zu einer anderen Bank auch nicht besser dran ist, allerdings wird so ein Kunde niemals wieder zu Consors wechseln und auch niemanden Consors empfehlen, langfristig gesehen wird ein Wechsel aufgrund "ungewünschter Kontoführung" Consors mehr Schaden als nutzen.
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