Die Consorsbank hat keinen Grund angegeben, die glauben, ich bestelle immer bei dem selben Händler, weil auf meiner Kreditkarte stets der Name der Verkaufsplattform steht. Ich musste jetzt zum zweiten Mal eine Rückbuchung veranlassen, weil ein Käufer dieser Verkaufsplattform die Ware nicht geliefert hat. Laut Verbraucherzentrale handelt es sich bei nicht gelieferter Ware um eine unberechtigte Kreditkartenabbuchung, die sich innerhalb bestimmter Fristen stornieren und rückbuchen lässt, hier der Link: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/online-gekaufte-ware-nicht-erhalten- Die Consorsbank will den Fall jetzt nochmal überprüfen. Da eine fehlende Gegenleistung vorliegt vom Verkäufer; steht mir ein Widerrufsrecht zu und die Consorsbank ist rechtlich verpflichtet mir den reklamierten Kaufbetrag zurückzubuchen, weil ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe, durch meine Kredikartenreklamation.
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