"Und somit könnte das erlaubt sein..."??! Könnte ist konjunktiv - Ich denke eher es ist nicht ratsam und "könnte" eher nicht erlaubt sein- sehr waage wenn man das nur als Vermutung assprechen kann. Die Bezahldienste laut dem im Forum verwiesenen URTEIL vom OLG FFM bezieht sich z.B. nur auf Bezahldienstleister für einzelne Bezahlvorgänge! Ich persönlich nutze diese Bezahlform nicht, da mir zu gefährlich! Wenn man vesehentlich auf einer Pishing-Webseite landet ist die PIN schon einmal dem Hacker bekannt. Jetzt benötigt dieser nur noch eine TAN.
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