Ich benötige die Kontoauszüge für einen Gewerbebetrieb in vom Fnanzamt anerkannter Form. Also habe ich bei der Hotline gefragt und folgende Auskunft erhalten: Das bereitgestellte pdf beim Kontoauszug wäre nicht änderbar und deshalb vom Finanzamt das Postfach mit Archivierung durch mich geeignet. Das habe ich zunächst geglaubt und gewechselt auf Nicht-Post-Versand. Nun habe ich durch Probieren festgestellt, dass das pdf veränderbar ist, die Aussage also nicht korrekt war. Gibt es eine papierlose Form der Auszugspeicherung, die vom Finanzamt anerkannt ist oder sollte ich das Verfahren besser wieder wechseln?
... Mehr anzeigen