Moin, solange noch was im Verlustverrechnungstopf drin ist, wird der Sparerfreibetrag (801 EUR bei Ledigen) nicht angerührt. Im steuerlich ungünstigsten Fall enstehen keine Kapitalerträge und der Sparerfreibetrag verfällt jährlich, bis nach einigen Jahren der Topf leer ist. Gegenmaßnahme: Eröffne bei einer anderen Bank ein Konto oder Depot und erziele dort Gewinne von mindestens 801 EUR jährlich.
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