Die Erläuterung: "Wer Fonds vor 2009 gekauft hat, muss die Erträge ab 2018 versteuern. Somit fällt der bisherige Bestandsschutz weg" ist so nicht korrekt. Richtig ist, dass Wertzuwächse bei vor 2009 erworbenen Fondsanteilen zum 31.12.2017 steuerfrei "eingeloggt" werden. Wertzuwächse ab 01.01.2018 sind dann grundsätzlich nicht mehr steuerfrei, hierfür gilt aber der Freibetrag von 100.000. Euro. Ich finde, Consors sollte das richtig stellen. Im Moment liest sich die Erläuterung so, als sei es ratsam, Alt-Fondsanteile noch vor dem 31.12.2017 aus steuerlichen Gründen zu veräußern. Das wäre durchaus ein Fehlschluss.
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